Barrierefreiheitserklärung für private Stellen gemäß Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Januar 2004, Nr. 4

Erklärung

Midland Europe verpflichtet sich, seine Website gemäß dem Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für: https://www.midlandeurope.com

Konformitätsstatus:

Teilweise konform

Diese Website entspricht teilweise den Anforderungen von Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549 wegen der nachfolgend aufgeführten NichtKonformitäten

Nicht zugängliche Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht zugänglich aufgrund von Verstößen gegen das Gesetz Nr. 4 vom 9. Januar 2004:

  • C.9.1.1.1 – Einige nicht-textuelle Inhalte, die dem Nutzer präsentiert werden, haben keine gleichwertige textliche Alternative.
  • C.9.1.3.1 – In einigen Fällen können Informationen, Struktur oder Beziehungen, die durch die Seitenpräsentation übermittelt werden, nicht programmatisch ermittelt werden (oder sind nicht per Text verfügbar).
  • C.9.1.4.3 – Die visuelle Darstellung von Text und texthaltigen Bildern erfüllt nicht immer das vorgeschriebene Mindestkontrastverhältnis, außer bei gesetzlich zugelassenen Ausnahmen (z. B. Logos).
  • C.9.1.4.11 – Bei einigen wesentlichen Komponenten, in ihren verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast zu angrenzenden Elementen nicht das Verhältnis von 3:1.
  • C.9.2.1.1 – Einige Funktionen können nicht per Tastatur (oder äquivalentem Eingabegerät) bedient werden.
  • C.9.2.4.1 – Es fehlt ein Mechanismus zum Überspringen wiederholter Inhaltsblöcke auf mehreren Webseiten.
  • C.9.2.4.3 – Auf einigen sequenziell navigierbaren Seiten, bei denen die Reihenfolge den Sinn oder die Funktion beeinflusst, erhalten einige fokussierbare Elemente den Fokus nicht in einer Reihenfolge, die Bedeutung und Bedienbarkeit erhält.
  • C.9.2.4.4 – Bei einigen Links kann der Zweck nicht aus dem Linktext allein oder im Zusammenhang mit benachbartem Text erkannt werden.
  • C.9.2.4.7 – Bei einigen interaktiven Elementen ist der Fokusindikator nicht sichtbar.
  • C.9.3.3.1 – In einigen Fällen wird bei automatisch erkannter Eingabefehler das fehlerhafte Element nicht identifiziert und/oder der Fehler nicht textuell beschrieben.
  • C.9.3.3.2 – In einigen Fällen fehlen Etiketten oder Anweisungen, wenn Benutzereingaben erforderlich sind.
  • C.9.4.1.2 – In einigen Fällen haben UI-Komponenten (einschließlich Formularelemente, Links und durch Skripte generierte Komponenten…) falsche oder fehlende Namen, Rollen, Zustände, Eigenschaften oder Werte, oder Benutzer und ihre Assistenztechnologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern.
  • C.9.4.1.3 – In einigen Fällen werden Statusmeldungen nicht so präsentiert, dass Assistenztechnologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verschieben.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.

Die Bewertung erfolgte durch Dritte mittels objektiver und subjektiver Analyse (siehe Art. 3 Abs. 1 der ausführenden Entscheidung (EU) 2018/1523 der Kommission).

Die Erklärung wurde zuletzt am 23. Juni 2025 überprüft, gemäß der Empfehlung einer mindestens jährlichen Überprüfung.

Feedback & Kontakt

Zugangsprobleme können per EMail gemeldet werden an:

[email protected]

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  • URL der betroffenen Seite/des Bereichs oder Kundenbereichs;
  • Klare, kurze Beschreibung des Problems;
  • Verwendete Tools (Gerät, Betriebssystem, Browser, Assistenztechnologien).

Lesen Sie die Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 und 14 der EU-Verordnung 2016/679 unter https://www.midlandeurope.com/it_IT/privacy

Meldung an AgID

Bei unbefriedigender Antwort oder fehlender Antwort innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Mitteilung oder Anfrage kann der Betroffene eine Meldung per PEC an AgID senden: [email protected]

Informationen zur Website

  1. Veröffentlichungsdatum: September 2021
  2. UsabilityTests durchgeführt: NEIN
  3. Verwendete CMS: Sylius und Contentful

Organisatorische Informationen

  1. Anzahl der Mitarbeiter mit Behinderung: 2
  2. Anzahl barrierefreier Arbeitsplätze: 0